INNENAUSBAU KOHSTALL

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Auftragsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bestimmungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform und unserer Zustimmung.

2. Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3. Bauleistungen

Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten) gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B. Vereinbarung nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

4. Leistungen und Lieferungen

4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, dass die geschuldeten Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, u.s.w.).

4.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen, dass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis zu setzen.

4.3 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist ruht unsere Lieferpflicht.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Rechungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar netto Kasse, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 3 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB.

5.2 Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber, Wechsel zudem nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, an. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen hat der Kunde zu tragen.

5.3 Bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

6. Mängelrügen

Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch Neulieferung.  Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung und endet bei Bauleistungen nach zwei Jahren, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Bei Einrichtungsgegenständen, die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen, Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton und in der Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Auch bei Bezugsmaterial können geringe Farbtonunterschiede vorkommen. Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen ausgeschlossen.

7.3 Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

8. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert, verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.

9.2 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftages unverzüglich zurück zu geben. Sollten uns durch Missbrauch Nachteile entstehen, sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern. Wir behalten uns vor, umfangreiche Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.

10. Rücktritt

Bei Vertragsabschluss wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Bedenken, so dass die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um Zug zu erbringen oder ein Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Der Auftagnehmer darf in diesem Falle die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortigen Abrechnung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer ohne weiteres vom Vertrag zurück treten, ohne dass dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch zusteht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so kann der Erfüllungsort nach Vereinbarung frei festgelegt werden.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Rechtsgültigkeit

Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder anderen Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen möglichst ähnliche Fassungen treten.

[Home] [Möbelfertigung] [Inneneinrichtung] [Holzfussböden] [Fenster] [Beratung/Planung] [Über uns] [Kontakt] [Impressum]