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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Auftragsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bestimmungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform und unserer Zustimmung.
2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten)
gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B. Vereinbarung nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
4. Leistungen und Lieferungen
4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten
Termine und Fristen einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, dass die geschuldeten Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben
(z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, u.s.w.).
4.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht den
Erfüllungsort so zu beschaffen, dass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis zu
setzen.
4.3 Solange der Käufer mit einer
Verbindlichkeit im Rückstand ist ruht unsere Lieferpflicht.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechungen sind, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, in bar netto Kasse, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 3 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz
der EZB.
5.2 Schecks und Wechsel nehmen wir nur
erfüllungshalber, Wechsel zudem nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, an. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen hat der Kunde zu tragen.
5.3 Bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
6. Mängelrügen
Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer,
unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung
anerkannt, so erfolgt nach unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch Neulieferung. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware heben unsere
Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der
Abnahme der Lieferung und endet bei Bauleistungen nach zwei Jahren, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Bei Einrichtungsgegenständen, die aufgrund
von Zeichnungen, Vorlagen, Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton und in der
Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Auch bei Bezugsmaterial können geringe Farbtonunterschiede vorkommen. Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen
ausgeschlossen.
7.3 Änderungen in der Konstruktion oder
Ausführung, die weder Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
8. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die
Arbeit, auch innerhalb eines Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis
zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert, verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.
9.2 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen
und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der
Nichterteilung des Auftages unverzüglich zurück zu geben. Sollten uns durch Missbrauch Nachteile entstehen, sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern. Wir behalten uns vor, umfangreiche
Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.
10. Rücktritt
Bei Vertragsabschluss wird die
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Bedenken, so dass die
Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um Zug zu erbringen oder ein Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Der
Auftagnehmer darf in diesem Falle die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortigen Abrechnung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheiten,
so kann der Auftragnehmer ohne weiteres vom Vertrag zurück treten, ohne dass dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch zusteht.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so kann der Erfüllungsort nach Vereinbarung frei festgelegt werden.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist
das Amtsgericht. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Rechtsgültigkeit
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen
dieser oder anderen Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen möglichst ähnliche Fassungen treten.
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